Nachdem das Thema Erzählungshoheit und –freiheit in den letzten Tagen hier so brisant wurde, möchte ich mich dazu auch noch etwas äussern.
Als erstes sage ich ganz deutlich, dass ich Markus Befürchtung der was Provinzämter angeht teile. Egal wie man dieses Amt nennt, sei es nun Provinzbeauftragter, Statthalter, Konsul oder Markgraf. Es bleibt immer das Selbe. Aus genau diesem Grund, soll in Kronrat 3 kein Spieler mehr für einen ausländischen Staat als Gesandter oder Botschafter fungieren, weil mit diesen Ämtern immer eine Erzählhoheit einhergeht, die einem Spieler macht über ein gewisses Gebiet zusichern. Das Gleiche gilt auch für die Provinzen des Kronlandes. Wir erinnern uns, dass im KR1 der Konsul, welcher Provinzbeauftragter war, auch stets vom Kronrat gewählt wurde. Trotzdem entstand so ein Machtungleichgewicht, dass dazu geführt hat, dass die Provinzpolitik beinahe völlig in die Hand der gewählten Konsulate ging und kaum noch jemand die Möglichkeit besass ohne deren Zustimmung, etwas über die Provinzen zu schreiben.
Genau das möchte ich eigentlich im neuen Kronrat verhindern. Deshalb soll der Schwerpunkt des Spiels auch der Zentralstaat und die Zentralregierung sein.
Natürlich braucht es Provinzen und auch Provinzvertreter (seien es nun SC oder NSC). Ohne funktioniert das Spiel nicht wirklich. Des Weiteren ist es keine Option, dass diese Aufgabe von der Spielleitung getragen wird, da das Kronland das Land der Spieler und nicht der Spielleitung sein soll. Deshalb braucht es also ein System bei der die Provinzen als Spielelement zum tragen kommen und trotzdem nicht zum Privatspielplatz einzelner Kronräte werden.
Soweit so gut also. Ich widme mich hier direkt dem Vorschlag von Pierre, der ja eine Verbindung der anderen Vorschläge darstellt.
- Das Kronland soll gewisse föderative Elemente beinhalten. Diese Forderung scheint mir unumstritten und ist deshalb denke ich auch umzusetzen.
- Ein, bzw. mehrere Kronräte sollen als Provinzvertreter agieren. Gewählt werden sie durch den Kronrat. Das führt schon zum ersten Problem. Kronrat 3 wird zu beginn mit einer eher begrenzten Anzahl Spieler starten. Wenn also neben den Zentralämtern auch noch mehrere Provinzämter hinzukommen, wird es sehr schnell entweder zu wenig Kronräte geben oder zu Doppelämtern kommen.
- In Punkt b geht Pierre einen Schritt weiter und führt einen Sonderbotschafter ein. An sich ein guter Vorschlag, der aber zwei Schönheitsfehler beinhaltet. A) Müsste in der Verfassung festgeschrieben werden, dass die Vorsitzenden der Stände gleichzeitig keine Provinzvertreter sein dürften. Ansonsten führt sich das System ad absurdum. B) Es wird sich so gut wie immer wohl ein Standesvorsitzender finden der zustimmt. Also wären die Vorsitzenden wohl häufig damit beschäftigt Schiedsrichter zu ernennen und sich auf Personen zu einigen. Eine anstrengende und wahrscheinlich hoffnungslose Aufgabe. Damit würde diese Aufgabe wohl des Öfteren dem Reichskanzler zu fallen.
- Punkt c erscheint mir sehr gut, obwohl ich als Absetzungsinstanz lieber noch den Kronrichter und den Reichskanzler hinzufügen würde. Ansonsten werden mir die Standesvorsitzenden etwas zu einflussreich – was die Zentralämter abwerten würde, was definitiv nicht das Ziel sein darf.
- Punkt d halte ich für nicht sonderlich praktikabel. Aus dem bereits oben genannten Grund, wäre mir das zu viel Macht in den Händen der Standesvorsitzenden. Pierre erwähnt aber sehr treffend, dass bereits durch die Zentralämter ein reges Wahlzyklus entsteht. Zu vielen Wahlen verderben den Brei, das sehe ich auch so.
Abgesehen von Punkt 4 habe ich mich jetzt in Kritik geübt. Zum Schluss will ich aber auch noch einen Vorschlag einbringen, der Pierres Variante etwas abändert, aber an den gleichen Eckpfeilern aufgebaut ist.
A) Die Verfassung sieht bereits einen Reichskanzler vor, der sich um die Innenpolitik kümmert. Also fallen auch die Provinzen in sein Aufgabenfeld. Deshalb wäre es aus meiner Sicht logischer, wenn der Reichskanzler den/die Provinzbeauftragten ernennt. Die Verfassung besagt dazu:
„Seine Majestät der König befindet für Recht, dass allein dem Reichskanzler die Marken des Reiches als Lehn anvertraut werden. Möge der Reichskanzler die Reichslande mit Weitsicht und Güte führen. Der Kanzler habe sich mit allen inneren Angelegenheiten der Reichsmarken zu befassen und den anderen Reichsoberen mit seinem Rat zur Seite zu stehen. Seine Majestät vertraut der Weisheit des Reichskanzlers und ernennt diesen hiermit zum höchsten Getreuen der Krone. Doch endet die Macht des Reichskanzlers, wo die Macht des Kronrates oder aber die Macht der anderen Reichsoberen beginnt.“
Damit wäre es nur sinnvoll diese Aufgabe dem Reichskanzler anzuvertrauen. Was aber machen, wenn ein neuer Reichskanzler gewählt wird und dieser neue Provinzbeauftragte will? Nun, ich würde sagen das ist sein gutes Recht und würde auch zu einem häufigeren Wechsel in der Provinzpolitik führen. Gleichzeitig würde dieser Punkt verhindern, dass es eben zu viele Wahlen im Kronrat gibt. B) Jeder Kronrat kann beantragen, dass eine „Sonderbotschafter“ entsandt wird. Falls die Mehrheit der Standesvorsitzenden zustimmt, fällt diese Pflicht dem Kronrichter oder einer von ihm ernannten Person zu. Als Bewahrer der Gesetze wäre für mich der Kronrichter hier das richtige Amt um diese Aufgabe zu übernehmen. C) Jeder Kronrat sollte die Absetzung beantragen können, allerdings sehe ich keinen Sinn dahinter die Standesvorsitzenden als Absetzungsinstanz einzusetzen. Hier plädiere ich ganz klar für einen Mehrheitsentschluss des gesamten Kronrats. Falls ein solcher Antrag erfolg hat, muss der Reichskanzler einen neuen Provinzbeauftragten ernennen. Natürlich darf er nicht den eben abgesetzten wieder ernennen. Dass dieser jedoch später, vielleicht unter einem anderen Reichskanzler, dieses Amt wieder erhält, erscheint mir durchaus möglich und auch wünschenswert.
Zusammenfassend will ich kurz die Stärken oder nennen wir es die Gedanken, hinter meinem Vorschlag erläutern:
Mein Vorschlag stärkt sowohl die Zentralämter, als auch die Provinzpolitik und die Standeslobbies zu gleichen Teilen. Damit bliebe auch das Machtgleichgewicht gewahrt. Der Reichskanzler sollte gewissen Einfluss auf die Provinzpolitik haben, ansonsten würde es sein Amt ziemlich verkomplizieren. Gleichzeitig sollten die Standesvorsitzenden entscheiden können, wann die Erzählungen eines Provinzbeauftragten überprüft werden sollten von einem „Schiedsrichter/Sonderbotschafter“ , damit Reichskanzler und Provinzbeauftragte nicht tun und lassen können was sie wollen. Der Kronrichter ist als Schiedsrichter oder als Auswahlperson für den Schiedsrichter die geeignetste Person, weil er die Funktion des Richters im Kronrat hat und damit auch über Recht und Ordnung in der Provinzpolitik zu wachen hat. Als letztes kann der Kronrat selbst jeden Provinzbeauftragten absetzen. Die schlussendliche Macht liegt beim Kronrat, so soll das System ja auch sein. Dem würde mit diesem Punkt ebenfalls Rechnung getragen.
Soviel von mir für den Moment. Danke für die Aufmerksamkeit.