Hallo zusammen,
nachdem nun die meisten Änderungsvorschläge in die Verfassung eingearbeitet worden sind, fehl eigentlich nur noch ein Punkt in der Verfassung, nämlich der Ständekonflikt. Wenn wir uns hier auf eine gemeinsame Linie verständigt haben und der Konflikt in die Verfassung eingearbeitet worden ist, ist die Verfassung – als Regelwerk – quasi fertig.
Die Zwangsmitgliedschaft für die Stände ist ja bereits Teil der Verfassung (Art. 6 Satz 2).
Wenn ich die Diskussion zu diesem Thema richtig überblicke, sind derzeit noch folgende Vorschläge für den Ständekonflikt im Gespräch:
1.
Die Kandidaten für die Wahlämter werden durch die Standes-Lobbies in Vorwahlen bestimmt.
Diesen Vorschlag kann ich so unterschreiben.
Der Vorschlag ist bereits aus mehreren Gründen sehr interessant. Auf der einen Seite bietet er viel Raum für standesinterne Flügelkämpfe und auf der anderen Seite fördert er das Intrigenspiel zwischen den Ständen.
Während früher quasi jeder Kronrat beliebig oft, für beliebig viele Ämter kandidieren konnte und es so manches Mal zu umständlichen und langwierigen Wahlverfahren kam, würde es nach diesem Vorschlag maximal noch 3 Kandidaten geben. Jeder Stand könnte – müsste aber nicht – einen Kandidaten für jedes Wahlamt aufstellen. Wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, hätte gewonnen.
Wie die Stände intern die Kandidaten bestimmen, sollte jedem Stand selbst überlassen sein. Naheliegend wären standesinterne Vorwahlen. Denkbar wäre aber z.B. auch, dass der Vorsitzende des Klerus einen Kandidaten bestimmt (vorteilhaft wäre natürlich, wenn sich der Vorsitzende nicht selbst benennen darf ;) Aber die Entscheidung, wie die Stände letztlich IG ihre Kandidaten bestimmen, sollte den jeweiligen Spielern vorbehalten sein.
Die Begrenzung auf maximal drei Kandidaten hat aber – neben der Vereinfachung des Wahlprozedere – noch einen anderen Vorteil: Bei maximal drei Kandidaten vereinen sich naturgemäß mehr Stimmen auf weniger Kandidaten. Das wäre anders, wenn für jeden Stand gleich mehrere Bewerber ins Rennen gehen würden. Dieser "Stimmenblock" wäre eine hervorragende Verhandlungsmasse; getreu dem Motto: „Bei dieser Wahl verzichten wir auf einen eigenen Kandidaten und wählen Euren Kandidaten, wenn ihr dafür bei der nächsten Wahl unseren Kandidaten unterstützt und selbst auf euer Vorschlagrecht verzichtet.“
Auch wäre denkbar, dass der unterlegene standesinterne Flügel, aus Trotz und Frustration, überläuft und so vollkommen unverhoffte Mehrheiten zustandekommen.^^
Alles in allem ein sehr guter Vorschlag, der viel Konfliktpotential in sich birgt.
2.
Misstrauensanträge können nur durch die Stände eingebracht werden.
Auch diesen Vorschlag halte ich für sehr gut.
Man stelle sich folgende Situation vor: Der Reichskanzler wird vom Adel gestellt. Nach seiner Wahl ändern sich die Mehrheiten im Adelsstand des und die neue Führung der Blaublüter^^ ist mit dem Reichskanzler unzufrieden. Die Führung des Adels stellt daher lobbyintern den Antrag auf Einreichung eines „Misstrauensantrags“. Schon beginnt das Hauen und Stechen…zuerst innerhalb des Adels….später im ganzen Kronrat.^^ Wenn nämlich der Antrag lobbyintern eine Mehrheit finden sollte, würde anschließend der Adel selbst seinem eigenen Reichskanzler das Misstrauen aussprechen.
Ein solcher Antrag hätte weit mehr Gewicht und politische Bedeutung, als wenn ein einzelner Unzufriedener die Abdankung des Kanzlers fordert. Die Kronräte der anderen Stände wären sicherlich viel „putschfreudiger“, wenn sie wüssten, dass der Misstrauensantrag nicht von einem einzelnen Querulanten gestellt wird, sondern sich ein ganzer Stand mehrheitlich gegen einen Amtsinhaber stellt.
Durch diesen Vorschlag würde vielleicht auch das Instrument des Misstrauensvotums an sich aufgewertet werden.
3.
Standesvertreter bilden gemeinsam mit dem Kronrichter ein Reichskammergericht.
An sich bietet auch diese Idee viel Raum für mannigfaltige Intrigen und Verwicklungen. Allein in Hinblick auf die Spielerzahl würde ich aber bei Beginn des Spiels auf diese Reglung verzichten.
Ich schätze, dass man am Anfang mit 15 bis 20 Spielern rechnen kann. Ganz zu Beginn des Forums kam mal die Diskussion auf, in wie vielen Händen die Macht konzentriert sein sollte, um einen echten politischen Wettkampf zu entfachen. Ich glaube es war damals die Rede davon, dass alle Macht in den Händen von 20% der Kronräte vereint sein sollte, um einen möglichst lebhaften Konflikt anzufachen.
Bei der oben genannten Spielerzahl würde das bedeuten, dass es gerade einmal 3 bis 4 Ämter geben dürfte. Mit 5 Ämtern liegen wir bereits über diesem Schnitt. Wenn wir jetzt zu Spielbeginn noch 3 weitere Ämter vorsehen, besteht die Gefahr, dass wir das Spiel „übersättigen“.
Kronrat lebt von der politischen Auseinandersetzung und vom politischen Konflikt. Die Kronräte sind aber nur dann konfliktfreudig, wenn sie keine Macht haben, andere (die es natürlich viel weniger verdient haben als man selbst ;) aber schon. Wenn jetzt aber jeder zweite Kronrat ein Amt hat, dämpft dass die Dynamik im Spiel. Nicht der Machtgewinn steht im Vordergrund, sondern der Machterhalt. Zwar bedingt das eine das andere, entscheidend ist aber auf welchem Aspekt die Betonung liegt.
Am Ende des KR 2 bspw. war alle Macht aufgeteilt zwischen einer Hand voll Kronräten. Das an sich war nicht schlimm. Dramatisch war nur, dass es noch weniger Kronräte ohne Macht gab… Deshalb stand hier der Machterhalt – also die Bewahrung des Ist-Zustandes – eindeutig im Vordergrund. Um Machterwerb – also um Veränderung – ging es eigentlich schon lange nicht mehr. KR lebt aber gerade von dieser ständigen Veränderung.
Gerade deshalb würde ich mich bei Spielbeginn für eine restriktive Ämterpolitik aussprechen. 5 Ämter reichen zu Beginn absolut aus. Wenn die Spielerzahl steigt, kann man Standesrichter ja immer noch einführen.
4.
Gesetzesvorlagen durch die Stände
Diesen Vorschlag halte ich für weniger zielführend. Die Diskussion um neue Gesetze war zu den Hochzeiten des KR immer eine spannende und kurzweilige Angelegenheit. Einen Großteil dieser Debatten würde man nun aber auf die Standeslobbies übertragen. Die Gesetze würden damit bereits in den Lobbies ihren „Schliff“ erhalten, so dass für das Plenum nur noch wenig Konfliktpotenzial übrig bleiben würde. Ich wäre daher gegen diesen Vorschlag.
Habe ich irgendwelche Vorschläge übersehen? Bzw. habt Ihr weitere Vorschläge? Und wenn nein (oder auch sonst…) was haltet Ihr von den 4 Vorschlägen?